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Rezeption Klingel

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestellung von Zimmern und/oder die Bewirtung vom Hotel gegenüber dem Besteller zugesagt und bestätigt ist.

 

An- und Abreise
Ohne anderslautende Vereinbarung stellt das Hotel bestellte Zimmerkapazitäten am Anreisetag erst ab 15.00 Uhr zur Verfügung, eine Rückgabe der Zimmerkapazitäten hat am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu erfolgen. Im Falle verspäteter Abreise bis 18.00 Uhr ist das Hotel berechtigt bis zu 50% des Preises zu berechnen, danach bis zu 100% des Preises. Reservierte Zimmer müssen am Anreisetag bis 18.00 Uhr bezogen sein, oder das Hotel ist schriftlich über eine Spätanreise zu informieren, anderenfalls kann das Hotel über die bestellten Zimmer frei verfügen. Der Besteller von Veranstaltungen übermittelt bis spätestens 1 Woche vor Anreise dem Hotel eine Namensliste der Gäste.

 

Definitive Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
Der Besteller teilt dem Hotel 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die definitive Teilnehmerzahl mit. Die genannte Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage.

 

Stornofristen Hotelzimmer für lokale Firmenkunden
Bis 18.00 Uhr am Anreisetag können bis max. 3 Zimmer kostenfrei storniert werden. Stornierungen nach 18.00 Uhr und über 3 Zimmer am Anreisetag werden mit 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Bei einer Buchung ab 10 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 3 Tage. Bei einer Buchung ab 20 Zimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Zu Messezeiten werden jeweils aktuelle Stornofristen in die einzelne Reservierungsbestätigung aufgenommen.

 

Stornofristen Hotelzimmer und Pauschalen bei Veranstaltungskunden
Bis 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn kann der Besteller die gebuchten Leistungen kostenfrei stornieren. Danach berechnet das Hotel wie folgt:

Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gebuchten Leistungen.
Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% der gebuchten Leistungen.
Stornierungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% der gebuchten Leistungen.
Später eingehende Stornierungen: 100% der gebuchten Leistungen.
Bei Buchungen ab 15 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Bei
Buchungen ab 30 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 14 Tage.

 

No-Show / Rücktrittskosten
Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung der bestellten Leistungen verpflichtet und zwar in Höhe von:
100% für Buchungen der Zimmer
85% für Buchungen der Halbpension
70% für Buchungen der Vollpension
Sind dem Hotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung von Subunternehmern, sind diese gegen Beleg in vollem Umfang zu erstatten.

 

Stornofristen Wellnessarrangements

Einzelarrangements bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei stornierbar Bis 3 Tage vor Anreise 30% vom Gesamtarrangementpreis

Bis 1 Tag vor Anreise 50% vom Gesamtarrangementpreis

Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung der bestellten Leistungen verpflichtet und zwar in Höhe von:

85% der Gesamtsumme des gebuchten Arrangements

Gruppenarrangements bis 3 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar

Bis 1 Woche vor Anreise 50% vom Gesamtarrangementpreis

Bis 1 Tag vor Anreise 70% des Gesamtarramgentpreis

Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung der bestellten Leistung verpflichtet und zwar in Höhe von:

85% der Gesamtsumme des gebuchten Arrangements

 

Zahlungen
Alle vom Hotel gestellten Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt zur Abwicklung der Leistungen eine Vorauszahlung zu vereinbaren. Bei nicht fristgerechtem Eingang dieser Vorauszahlung kann das Hotel vom abgeschlossenen Vertrag Abstand nehmen.

Haftung des Bestellers gegenüber dem Hotel
Der Besteller haftet dem Hotel gegenüber für alle durch ihn oder seine Gäste mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden oder Forderungen gesamtschuldnerisch. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB, es sei denn, das Zimmer oder das Behältnis aus dem der Gegenstand entwendet wurde war unverschlossen. Wertgegenstände bedürfen zur Haftung in jedem Falle einer Hinterlegung gegen Quittung an der Rezeption.

 

Haftungsausschluss des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Programmteile im Bereich von Rahmenprogrammen und Transfers, welche beim Hotel durch den Besteller gebucht wurden, etwaige Subunternehmen zu beauftragen. Dabei handelt das Hotel stets im Namen und im Auftrag des Bestellers, im Sinne eines Vermittlers und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des jeweiligen Subunternehmers nicht haftbar. Sollten sich hieraus etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen einen Subunternehmer ergeben, sind diese vom Besteller beim Subunternehmer direkt anzumelden. Die Rechnungslegung des Hotels an den Besteller und dessen Verpflichtung zur Zahlung bleiben hiervon unberührt.

 

Lizenzgebühren bei Veranstaltungen
Sofern nicht anders vereinbart ist der Veranstalter bei Veranstaltungen mit Musikvorführung verpflichtet die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Gebühren zu tragen.

 

Sonstiges
Das Hotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt eine Erfüllung unmöglich machen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Änderungen in der Zimmervergabe, der Technik, der zugesagten Räume oder Rahmenprogramme sind zulässig, soweit dadurch keine wesentlichen Interessen des Bestellers betroffen sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Recklinghausen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht.